Artikel

sueddeutsche.desueddeutsche.de am 2016-12-14 05:18

Kündigung wegen Eigenbedarfs? Von wegen!

Eigenbedarf: Der BGH entscheidet, ob eine Gesellschaft Eigenbedarf anmelden darf. Immobiliensanierer hätten dann eine neue Allzweckwaffe.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Diese Schlagzeile erwähnt Wolfgang Janisch und ebenfalls München, von sueddeutsche.de