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TagesspiegelTagesspiegel am 2021-03-05 12:09

AfD erringt Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Ende des Eilverfahrens nicht als rechtsextremer Verdachtsfall einstufen.

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